Behandlungskosten

Behandlungskosten

In meiner Praxis für Psychotherapie nehmen Sie psychotherapeutische Leistungen, Beratung, Familientherapie oder Hypnosetherapie als Selbstzahler in Anspruch.

  • Psychotherapie, Beratung: 70,00 Euro (45 Minuten).
  • Paartherapie, Familientherapie: 80,00 Euro (45 Minuten).
  • Hypnosetherapie: 80 Euro (60 Minuten) / 90 Euro  ( 90 Minuten).

Das Honorar kann im Anschluss an die Therapiesitzung gegen Quittung bar bezahlt werden.

Ich möchte allerdings an dieser Stelle erwähnen, dass die Dauer von 45 Minuten häufig überschritten wird, wenn die Situation es erfordert. Es gibt nichts Schlimmeres, als mitten im Satz unterbrochen zu werden, wenn man dabei ist, sich zu öffnen und essentielle Gefühle und Gedanken preiszugeben.

Die Dauer der Therapie legen wir in Absprache miteinander fest. Anders als in der Psychoanalyse sind in der Gesprächstherapie meist nicht so viele Sitzungen notwendig oder werden dem jeweiligen Bedarf angepasst.

Hinweis

Bei Absagen bis zu 24 Stunden vorher fallen keine Kosten an. Im Falle einer späteren Absage wird der Betrag der versäumten Stunde in Rechnung gestellt.

Sie finden keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten?

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in ca. drei Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen haben, sollten Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten für die Therapie übernimmt, da die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Weisen Sie die Nichtverfügbarkeit eines kassenzugelassenen Therapeuten nach, indem Sie sich Namen und Adressen der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten (die Ihnen keinen Termin anbieten können) mit Datum notieren. Reichen Sie die Liste zusammen mit einem formlosen Schreiben und dem Betreff: „Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V* “ bei Ihrer Krankenkasse ein.

Sollten Sie eine Private Krankenversicherung oder eine Private Zusatzkrankenversicherung haben, können die therapeutischen Leistungen – je nach Vertragsinhalt – teilweise oder sogar ganz von diesen übernommen werden. Bitte informieren Sie sich möglichst im vorhinein die Vertragsmodalitäten Ihrer Krankenkasse!
Die Kosten können innerhalb der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (§13 II SGB V).

*Der § 13 II SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war“.

Rufen Sie mich unter 0176 62604838 oder schreiben Sie mir eine Email info@psychotherapie-bulut.de um direkt einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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